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Geisterrunen dienen nicht nur der Verzauberung von Gegenständen (meistens Waffen), sondern auch der Bindung oder Gefangenschaft eines geistigen Wesens innerhalb des Gegenstands. Diese Bindung kann mit oder ohne Zustimmung des gebundenen Wesens erfolgen. Im Falle von übernatürlichen Wesen, insbesondere abtrünnigen Gottheiten, kann die Bindung einen Teil der Lebensessenz des Zaubernden erfordern. Solche verzauberten Gegenstände machen einen großen Teil der vorhandenen magischen Gegenstände aus, deren Kräfte von geringfügig bis legendär reichen.
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